Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert

Freizeitaktivitäten im Rahmen einer Führungs­kräftetagung sind nicht gesetzlich unfallversichert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.07.2015, Az.: L 9 U 69/14

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