Wohnungseigentümergemeinschaft darf Anleinzwang für Hunde und Katzen beschließen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf beschließen, dass Katzen und Hunde auf den Gemeinschaftsflächen nicht frei herumlaufen dürfen. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.07.2015, Az.: 2-09 S 11/15
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