Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft darf Anleinzwang für Hunde und Katzen beschließen

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft darf beschließen, dass Katzen und Hunde auf den Gemein­schafts­flächen nicht frei herumlaufen dürfen. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.07.2015, Az.: 2-09 S 11/15

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