Mit Fäkalien verschmutztes Meerwasser aufgrund defekter Kläranlage stellt Reisemangel für Badeurlaub dar

Reisendem steht aufgrund Erkrankung an schwerem Brechdurchfall Reisepreisminderung, Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit sowie Schmerzensgeld zu.

Wird das Meerwasser aufgrund einer defekten Kläranlage mit Fäkalien verschmutzt, so stellt dies für einen Badeurlaub einen Reisemangel dar. Kommt es zudem zu einer Erkrankung an schwerem Brechdurchfall, so kann der Reisende neben einer Reisepreisminderung, Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit und Schmerzensgeld geltend machen.
Landgericht Köln, Urteil vom 24.08.2015, Az.: 2 O 56/15

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