Kein Recht zur Mietminderung aufgrund heißer ungedämmter Rohre einer Einrohrheizung

Der Umstand, dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung heiß werden und die Wärmeabgabe nicht gesteuert werden kann, rechtfertigt keine Mietminderung. Innentemperaturen von 24-26 °C stellen nach Ansicht des Amtsgerichts Schöneberg im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar.

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 24.07.2015, Az.: 8 C 149/15

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