Rauchwarnmelder beim Kochen ausgelöst: Mieter haftet für Feuerwehreinsatz

Wird ein im Flur befindlicher Rauchwarnmelder ausgelöst, weil sich während des Kochens übermäßig viel Rauch, Dunst oder Hitze entwickelt hat, und kommt es deshalb zu einem Feuerwehreinsatz, so haftet dafür der Mieter. Dies gilt, wenn der Rauchwarnmelder ordnungsgemäß funktioniert.

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2015, Az.: 2-11 S 153/14

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