Ehefrau kann nach Trennung Nutzungsrecht am gemeinsamen PKW zustehen

Nach der Trennung eines Ehepaars, steht der Ehefrau nach § 1361 a Abs. 1 BGB ein Recht zur Nutzung des gemeinsamen PKW zu, wenn der PKW einen Haushaltsgegenstand darstellt und die Ehefrau auf den PKW zur Führung ihres Haushalts angewiesen ist.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 UF 356/14

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