Reisebüro muss Insolvenzsicherung nachweisen

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz ihres ausländischen Reiseveranstalters gestärkt. Wenn Urlauber bei einem solchen über ein deutsches Reisebüro ihren Urlaub buchen, muss das Büro genau prüfen, ob die Reisenden im Falle einer Pleite des Veranstalters abgesichert sind. Die bloße Wiedergabe von dessen Erklärung reiche nicht, so die Richter.

Reisebüros müssen damit eine für den Insolvenzfall greifende Kundengeldabsicherung des Reiseveranstalters nachweisen, dessen Angebote sie vermitteln. Das gilt auch für alle im EU-Ausland ansässigen Veranstalter. 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.2014, Az. X ZR 105/13

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